Niederschwellige Betreuungsangebote
Niedrigschwellige Betreuungsangebote haben das Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten und zu beraten. Sie richten sich an Pflegebedürftige mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Freiwillige HelferInnen übernehmen dabei stundenweise die Betreuung von Menschen mit Demenz, geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung.
Neben der Entlastung von pflegenden Angehörigen, die dadurch Zeit für sich selbst und zur Erholung gewinnen, dienen niedrigschwellige Betreuungsangebote in erster Linie den Betroffenen selbst. Sie erleben dadurch positive Wertschätzung durch andere. Durch die Entlastung der pflegenden Angehörigen wird auch ein längerer Verbleib im eigenen Zuhause ermöglicht.
Die Betreuung kann sowohl als Einzelbetreuung in der Wohnung der Betroffenen, alternativ aber auch außerhalb der häuslichen Umgebung in Gruppen erfolgen.
Für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote werden HelferInnen nach entsprechender Qualifizierung und Schulung eingesetzt. Fachkräfte übernehmen ihre pflegefachliche Anleitung, Betreuung und Fortbildung.
Die Leistung für die zusätzliche Betreuung (§ 45 c Abs. 3 SGB XI) wird – unabhängig von anderen Leistungen nach dem SGB XI – zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung gewährt. Das ist der Fall, wenn der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) aufgrund der Erkrankung einen erhöhten Bedarf an Beaufsichtigung und Betreuung feststellt. Das gilt bei Vorliegen einer Pflegestufe, aber auch wenn die Pflegestufe I noch nicht erreicht wird (sog. „Pflegestufe 0″).
Wenn Sie sich als HelferIn ausbilden lassen und mitarbeiten möchten oder bzgl. der Angebote Fragen haben, dann wenden Sie sich an die Seniorenberatung in Utting (Tel. 08806 /924 164).